Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: Januar 2026
Verwenderin:
Irina Hagen
Marke & Design
Am Kapellenweg 64
49492 Westerkappeln
(nachfolgend „Designerin“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Designerin und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Designerin nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Designerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen (z. B. Corporate Design, Printmedien, Webdesign) gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
- Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
- Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt (inkl. Webseiten) als Urheberin genannt zu werden.
§ 3 Vergütung
- Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der individuellen vertraglichen Vereinbarung.
- Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Designerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
- Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
- Erstreckt sich die Ausführung des Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Designerin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
- Die Abnahme darf nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
§ 5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abgenommenen Entwürfen, Werbetechnik, Video- oder Fotoproduktionen werden nach (Zeit)aufwand gesondert berechnet.
- Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Reproduktionen, Satz, Druck, Hosting-Gebühren etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Herausgabe von Daten
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien, offene Layouts (z. B. Adobe InDesign, Illustrator, Photoshop) oder sonstige Arbeitsdaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Hat die Designerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.
§ 7 Haftung
- Die Designerin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Webseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung der Designerin. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Designerin nicht.
§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin (Westerkappeln).
- Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz der Designerin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.